Zivilrecht
Das Zivilrecht umfasst alle Rechtsgebiete, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Neben den einseitigen Rechtsgeschäften wie beispielsweise der Kündigung, der Anfechtung, der Aufrechnung oder dem Rücktritt sind im Zivilrecht vor allem die mehrseitigen Rechtsgeschäfte geregelt. Dazu gehören fast alle Vertragsarten wie beispielsweise der Kaufvertrag, der Mietvertrag, der Werkvertrag (z.B. Bauvertrag), Darlehensvertrag (Kredite), Dienstvertrag (z.B. Arbeitsvertrag oder Steuerberatervertrag) bis hin zum Erbvertrag. Weiter gehören zum Zivilrecht auch Rechtsverhältnisse, die nicht auf Verträgen basieren, wie beispielsweise die Schadensersatzansprüche, Herausgabeansprüche, Duldungs - und Unterlassungsansprüche wie etwa im Nachbar- oder Presserecht. Auch die sachenrechtlichen Regelungen, das Familien und das Erbrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Ich berate und vertrete Sie neben meinen Schwerpunkten in allen Bereichen des Zivilrechts.
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